
Am 13. Oktober 1366 erhielten im Namen der herzoglichen Brüder Albrecht und Leopold die Goldschmiede zu Wien ihre Handwerksordnung. Dadurch war ihre Innung vom Landesherrn ausdrücklich anerkannt und ihre rechtliche Stellung einigermaßen deutlich umrissen. Auszug aus der Handwerksordung: 1. Nur der Münzmeister ist Richter, Berufung beim Herzog. ...
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